Berufskraftfahrerweiterbildung
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt seit dem 01.10.2006 die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die der Führerschein Kl. C1, C oder D1, D notwendig ist.
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Grundqualifikation:
betrifft alle Neueinsteiger, deren Führerschein nach dem 10.09.2009 ausgestellt wird
Die Grundqualifikation kann man auf verschiedenen Wegen erwerben:- durch bestehen einer 7,5 stündigen Theorie- und Praxisprüfung ohne Unterrichtspflicht
- durch 140 Std. Unterricht und bestehen einer theoretischen Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)
- durch Berufsausbildung
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Regelmäßige Weiterbildung
Alle 5 Jahre ist die Teilnahme an einer 35stündigen Weiterbildung Pflicht. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Der Nachweis der ersten Weiterbildung ist für alle gewerblichen Busfahrer bis zum 10.09.2013 und für alle gewerblichen LKW-Fahrer bis zum 10.09.2014 zu erbringen.
Die Weiterbildung findet bei uns in 5 Modulen zu je 7 Stunden statt.
Gewerblicher Güterkraftverkehr
Modul 1 - Eco-Training
Modul 2 - (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 - Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5 - LadungssicherungGewerblicher Personenverkehr
Modul 1 - Eco-Training
Modul 2 - Markt und Image
Modul 3 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 - Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
Modul 5 - Fahrgastsicherheit und Gesundheit